Kontraindikation
Kontraindikation in der Wundversorgung
Definition von Kontraindikation
Die Kontraindikation ist das Gegenteil der Indikation. Sie beschreibt einen Zustand, bei der eine bestimmte Behandlung bei einem bestimmten Verletzungsbild oder Krankheit nicht zusammen passt. Die Kontraindikationen einer Behandlungsform nicht zu kennen kann bedeuten, den Patienten zu gefährden, den Heilerfolg zu mindern oder die Heilung zumindest nicht aktiv zu unterstützen. Deshalb werden Kontraindikationen in “relativ” und “absolut” unterschieden. Die Kenntnis der Kontraindikationen gehört bei jedem Behandlungsplan ebenso dazu, wie die Indikationen.
Relative Kontraindikation
Die relative Kontraindikaion hilft nur bedingt oder sie trägt nicht zum Heilerfolg bei. Sie verschlimmert den Zustand des Patienten aber nicht aktiv, sondern verzögert den Heilungsprozess nur unnötig. Kontraindikationen können aber unter Umständen in einen Heilungsplan mit aufgenommen werden, wenn der Nutzen einer Maßnahme den verursachten Schaden überwiegt. Eine exakte Diagnose und Anamnese ist daher vor der Durchführung einer eigentlich kontraindikativen Maßnahme erforderlich.
Ein Beispiel für eine Kontraindikation aus der Wundversorgung ist das vorschnelle Desinfizieren und Verbinden einer Brandwunde: Frische Brandwunden sollten nach Möglichkeit zunächst gekühlt werden, um eine Ausbreitung des thermisch nekrotischen Schadens zu stoppen. Erst wenn das Gewebe auf normale Körpertemperatur herunter gekühlt ist, sollte mit der Reinigung, Desinfektion und dem Verband der Wunde begonnen werden. Ideal zum Kühlen von frischen Brandwunden sind steriles Wasser oder Kochsalzlösungen.
Absolute Kontraindikation
Eine absolute Kontraindikation beschreibt eine Maßnahme, die garantiert mehr Schaden als Nutzen beim Patienten hervorrufen wird. Auch wenn die Maßnahme als logisch und indikativ erscheint, kann sie unter bestimmten Umständen den Zustand des Patienten verschlimmern oder sogar zu bleibenden Schäden bis zum Tod führen. Das Durchführen einer absolut kontraindikativen Maßnahme hat in der Regel einen “Kunstfehler” zur Folge. Dies beschreibt eine medizinische Behandlung, die gegen voraussetzbares Wissen durchgeführt wurde. Ein Beispiel aus der Wundversorgung ist die Behandlung eines Insektenstiches im Mund-Rachen-Raum. Eine indikative Maßnahme dazu ist das Kühlen um einer Schwellung entgegen zu wirken. Kontraindikativ ist in diesem Zusammenhang die Verwendung von Eisspray. Dieses würde zwar theoretisch eine Abkühlung und Abschwellung der betroffenen Stelle bewirken. Jedoch würde der Patient unweigerlich das Kältespray einatmen und schwere Lungenschäden davon tragen. Die sinnvollere Maßnahme ist hier, den Patienten einen Eiswürfel lutschen zu lassen und abschwellende Medikamente zu spritzen.
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Voraussetzungen zur Einschätzung einer Indikation bzw. Kontraindikation
Die wichtigste Voraussetzung zum Einschätzen einer Indikation bzw. Kontraindikation ist die genaue Kenntnis der Sachlage: Sowohl die Diagnose als auch die Anamnese sollten so korrekt wie möglich sein. Darüber hinaus muss die behandelnde Pflegekraft alle Gegenanzeigen über die projektierte Maßnahme kennen. Bei der Vergabe von Medikamenten oder Anwendung von medizinischen Geräten, ist daher das genaue Studium aller Packungsbeilagen, Bedienungsanleitungen und sonstiger Dokumente erforderlich. Grundsätzlich gehört zu jeder Behandlung eine Folgenabschätzung, die auch alle potentiellen Risiken mit einschließt. Auch die Durchführung von vergleichsweise einfachen Handlungen, wie beispielsweise das Anlegen eines Druckverbands, ist nur in einem bestimmten Rahmen indikativ. Hieran zeigt sich, dass bei der korrekten und angemessenen Durchführung einer Behandlung das Aneignen des Fachwissens und das regelmäßige Trainieren der Handlungen unbedingt erforderlich bleiben.
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